E-Rezept

Digital, sicher und einfach

So geht's - E-Rezept einlösen

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept für Ärzt:innen verpflichtend. Aber was bedeutet das für Sie als Patient:in?

Ganz einfach: Sie gehen wie gewohnt zum Arzt oder zur Ärztin. Dort werden Ihre Medikamente nun digital verordnet, elektronisch signiert und in einen besonders geschützten Fachdienst hochgeladen – vergleichbar mit einer sicheren Cloud.

Ihr Arzt kann Ihnen das E-Rezept zusätzlich ausdrucken. Dann haben Sie drei Möglichkeiten, es bei uns einzulösen:

  1. Sie kommen mit Ihrer Gesundheitskarte in unsere Apotheke – das Rezept selbst ist nicht auf der Karte gespeichert, sie dient lediglich als Schlüssel zum Abrufen.
  2. Sie scannen das Papierrezept bei uns vor Ort ein.
  3. Oder Sie schicken es uns digital über die E-Rezept-App 

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund ums E-Rezept persönlich zur Seite – sprechen Sie uns einfach an!

Wie funktioniert das E-Rezept?

Icon Arzt für Abels Apotheken Erftstadt

1. Arztbesuch

Sie gehen wie gewohnt zum Arzt oder zur Ärztin. Die Verordnung erfolgt nun digital.

E-Rezept Icon Abels Apotheken Erftstadt

2. Rezeptausstellung

Ihr Rezept wird elektronisch signiert und sicher im Fachdienst (ähnlich einer Cloud) gespeichert. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich einen Ausdruck mit QR-Code.

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3. Rezeptweitergabe

Sie können mit Ihrer Gesundheitskarte in unsere Apotheke kommen, den Ausdruck bei uns einscannen lassen oder das Rezept digital per E-Rezept-App an uns senden.

Medikamente Icon Abels Apotheken Erftstadt

4. Rezept einlösen

Wir rufen Ihr Rezept digital ab und bereiten Ihre Medikamente vor – schnell, sicher und zuverlässig.

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5. Persönliche Beratung

Wie immer beraten wir Sie gerne zu Ihrer Medikation – mit Kompetenz und ganz persönlich.

Wir beraten Sie persönlich bei Abels Apotheken Erftstadt

Häufige Fragen zum E-Rezept

Das „E“ in „E-Rezept“ steht für „elektronisch“, denn Ihr Arzt stellt seine Verordnungen jetzt digital als Datensatz aus, der auf einem sicheren, zentralen Server gespeichert wird. Sie erhalten einen Zugangsschlüssel für die jeweilige Verordnung auf Ihr Smartphone, auf Ihre elektronische Gesundheitskarte oder als Ausdruck, mit dem Sie das Rezept dann bei uns einlösen können.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihr E-Rezept einzulösen:

  • Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Geben Sie uns dafür bei Ihrem Besuch in unserer Apotheke einfach Ihre eGK – wir rufen dann über unser Kartenterminal alle Ihre offenen E-Rezepte auf und händigen Ihnen Ihre Medikamente aus.
  • Per App: Ihre E-Rezepte können Sie auch über die offizielle App „Das E-Rezept“ verwalten und übermitteln. Die App gibt es für IOS, Android und in der AppGallery.
  • Als Ausdruck: Wenn Sie möchten, können Sie sich das Rezept auch in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Der Ausdruck sieht etwas anders aus als das bisherige Papierrezept, enthält aber alle Informationen, die wir zu Ihrer Verordnung benötigen.

Ja. Sie können das E-Rezept über Ihre elektronische Gesundheitskarte einlösen oder über einen Ausdruck, den Sie in Ihrer Arztpraxis erhalten.

Nein. Wir können Ihr elektronisches Rezept genauso einlösen, wie Sie es vom rosafarbenen Papierrezept kennen. Für Sie ändert sich kaum etwas, wenn Sie es nicht möchten. Lediglich die Technik im Hintergrund ist eine andere.

Jein.

Wenn Sie alle Möglichkeiten des E-Rezepts nutzen möchten, brauchen Sie eine App. So können Sie uns Ihre Verordnung von zu Hause oder unterwegs übermitteln. Offiziell dafür zugelassen ist die App „Das E-Rezept“, die Sie kostenlos in den gängigen App-Stores herunterladen können. Ihr Smartphone muss dafür NFC-fähig sein und mindestens unter Android 8 oder iOS 15 laufen. Gern helfen wir Ihnen vor Ort bei der Einrichtung der App.

 

Für die Nutzung der App benötigen Sie außerdem eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie Ihre Versicherten-PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Wenn Sie keine App installieren möchten, kein Smartphone besitzen oder wenn Ihr Smartphone nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt, ist das auch kein Problem. Um Ihr E-Rezept einzulösen, können wir dann entweder Ihre elektronische Gesundheitskarte einlesen oder Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres E-Rezepts.

Vom E-Rezept profitieren Sie nicht nur, weil Sie es auf Ihrem Smartphone oder Ihrer elektronischen Gesundheitskarte immer bei sich haben, sondern es bietet auch weitere Vorteile:

  • Mehr Zeit durch weniger Wege: Sie können Ihr E-Rezept digital an uns übermitteln und die Verfügbarkeit der verordneten Medikamente abfragen. Nach erfolgreicher Bestellung können Sie Ihre Medikamente bei uns abholen oder sich von unserem Botendienst liefern lassen. Auch für ein Folgerezept müssen Sie innerhalb eines Quartals nicht mehr zum Arzt, denn er kann Ihnen die Verordnung digital zustellen.
  • Zettelkram adé: Alle Ihre Verordnungen sind übersichtlich in Ihrer App gespeichert und können nicht verloren gehen. So behalten Sie immer den Überblick.
  • Mehr Sicherheit: Übertragungsfehler durch falsch interpretierte oder unleserliche Verschreibungen gehören mit dem E-Rezept der Vergangenheit an.

Ja. Das E-Rezept erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Der Code auf Ihrem E-Rezept kann nur von teilnehmenden Apotheken gelesen werden – niemand sonst kann etwas damit anfangen. Ihre Daten werden von systemgeprüften Programmen gesichert und verschlüsselt ins digitale Gesundheitsnetz übertragen. Als zusätzlicher Schutz werden die verschlüsselten Rezeptdaten getrennt von dem zur Entschlüsselung notwendigen Code gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen und gespeicherten Daten liegen auf zertifizierten deutschen Servern.

Ja. Bringen Sie entweder den Papierausdruck oder die elektronische Gesundheitskarte Ihres Angehörigen mit zu uns. Oder Sie nutzen die Familienfunktion der E-Rezept-App: Dort können Sie die Rezepte Ihrer Angehörigen auf deren Wunsch hin einsehen und verwalten.

Auch wenn Sie privat versichert sind, können Sie das E-Rezept nutzen. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls, ob Ihre Krankenversicherung bereits an dem dafür erforderlichen sogenannten Online Check-in teilnimmt. Ist dies der Fall, scannen Sie mit der App Ihrer Krankenversicherung den QR-Code Ihrer Arztpraxis und erteilen damit die Zustimmung für die Übermittlung Ihrer Daten an die Praxis. Nachdem Sie diese Schritte einmalig durchgeführt haben, ist die Datenfreigabe für die jeweilige Praxis abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht die persönliche Anmeldung bei Ihrem Arzttermin ersetzt. 

Ein E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Sobald es eingelöst wurde, wird sein im digitalen Gesundheitsnetz gespeicherte Status automatisch geändert, sodass eine zweite Einlösung nicht möglich ist.

Alle apothekenpflichtigen Arzneimittel können per E-Rezept verordnet werden. Ausgenommen sind nach derzeitigem Stand Betäubungsmittel sowie diverse Hilfsmittel und Medizinprodukte. 

Ein E-Rezept ist unabhängig von der Einlösungsart genauso lange gültig wie seinerzeit ein Papierrezept, nämlich 28 Tage.

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